Ankörung
Die Ankörung/ Zuchttauglichkeitsprüfung für Grosse Schweizer Sennenhunde findet 2x jährlich statt und besteht aus einer Wesenprüfung und einer Beurteilung des Exterieurs.
Folgende Daten sind vorgesehen:
Samstag, 09. September 2023
Die Anmeldeunterlagen sind per Email an Frau Sarah Piccinni einzureichen.
E-Mail: sarah.piccinni@gssh.clubdesk.com
Der Anmeldung sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Kopie der Ahnentafel
- Ärztlicher Bericht über Röntgenbefunde - Hüftgelenke (HD), Schultergelenke (OCD) und Ellenbogen (ED)
- Bericht Augenuntersuchung
Das Mindestalter der Hunde um an der Körung teilzunehmen beträgt 15 Monate. Das Mindestalter für den Röntgenuntersuch beträgt ebenfalls 15 Monate. Röntgenaufnahmen können deshalb auch nachgereicht werden, wenn es nicht auf den Ankörungstermin reicht.
Weisen Sie ihren Tierarzt explizit darauf hin, dass beim Grossen Schweizer Sennenhund das Röntgen der Schultergelenken (OCD), Hüftgelenken (HD) wie auch der Ellenbogengelenken (ED) obligatorisch ist.
Die Augenuntersuchung an der Körung wird nicht mehr angeboten. Die Vereinigung der Schweizer Augentierärzte (SAVO) hat beschlossen, dass ab 2020 Augenuntersuche nur noch in den Tierarztpraxen durchgeführt werden dürfen. Hier die Liste der anerkannten Tierärzte.
Die Kosten pro Körung belaufen sich auf CHF 50.- für Klubmitglieder des KGSSH und CHF 100.- für Nichtmitglieder. Der Betrag ist vor Ort in bar zu bezahlen.
Besuch der Körung
Möchten Sie wissen wie eine Körung abläuft und was vom GSSH verlangt wird, sei es, weil Ihr Hund mal gekört werden soll, oder einfach aus Neugierde, empfangen wir Sie sehr gerne!